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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenübermittlung / Vorlagematerial

Digital via Transfer (Dropbox, We-Transfer etc.), USB-Stick. Lieferung muss bis 5 Tage vor dem Sendetermin erfolgt sein.

Ausstrahlungskanal

warriorstv.ch wird voraussichtlich via Vimeo.com und weitere Social Media Plattformen ausgestrahlt. Geoblocking ist nicht vorgesehen, es ist nicht ausgeschlossen, dass Zuseher im Ausland ebenfalls Zugang zum Inhalt erhalten.

Produktion

Bei Bedarf kann Sie unser Produktionsteam bei der Erstellung ihres Werbespots unterstützen. Es sind verschiedene Kombi-Pakete verfügbar.

Länge der Werbespots

Die Mindestlänge der Werbespots beträgt 5 Sekunden. Werbespots des Typs «Classic» sollten nicht länger als 30 Sekunden dauern.

Nicht erlaubte Inhalte

  • Religiöse und politische Inhalt
  • Werbung für Heilmittel bei denen gemäss gesetzlichen Bestimmungen keine Publikumswerbung zugelassen ist
  • Unwahre, irreführende oder unlauterem Wettbewerb gleichkommende Werbung
  • Werbung, die sich die natürliche Leichtgläubigkeit der Kinder oder den Mangel an Erfahrung bei Jugendlichen zunute macht oder ihr Anhänglichkeitsgefühl missbraucht
  • Unterschwellige Werbung
  • Schleichwerbung
  • Werbung für Tabak und Alkohol

SUISA Gebühren

Die SUISA (Schweiz. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) verlangt für die Verwendung von Musik in Werbespots eine Entschädigung.  Für die Abklärung der Höhe des Betrages und Abgeltung von SUISA-Gebühren ist der Auftraggeber verantwortlich. Die detaillierten Bestimmungen und Antragsformulare sind erhältlich bei: SUISA, Bellariastrasse 82, PF782, 8038 Zürich oder online auf www.suisa.ch.

Geschäftsbedingungen

warriorstv.ch ist ein digitales Angebot des Vereins Winterthur Warriors American Football Club, 8400 Winterthur. Bei Sendepannen oder -ausfällen wir die Ausstrahlung bei nächstmöglicher Gelegenheit nachgeholt. Gebuchte Zeitfenster werden bei Spielverschiebungen mitverschoben es sei denn, der Inhalt des Werbespots enthält Informationen welche durch eine Verschiebung unbrauchbar geworden sind. Ansonsten sind Buchungen von Werbezeit grundsätzlich fixiert. Bei Annulationen werden grundsätzlich 20% der Vertragssumme in Rechnung gestellt, bei Annulationen zwischen 0 und 7 Tagen vor Ausstrahlung wird 70% in Rechnung gestellt. Die Produktion des Werbespots ist Sache des Auftraggebers. Das digitale Werbematerial muss bis spätesten 7 Tage vor Ausstrahlung im Besitz von warriorstv.ch sein. Für falsch oder verspätet geliefertes Werbematerial haftet der Werbeauftraggeber. Die Verantwortung über Inhalt, die rechtliche Zulässigkeit sowie die technische Qualität liegt ausschliesslich beim Werbeauftraggeber. warriorstv.ch kann Werbeaufträge ohne die Nennung von Gründen ablehnen. warriorstv.ch behält sich vor, Werbefilme nach erfolgter Ausstrahlung Dritten zugänglich zu machen (namentlich upload auf Streaming-Plattformen). Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich in Schweizer Franken. Es werden weder Kommissionen, noch Vermittlungsgebühren oder Skonti entrichtet. Die Überweisung des vereinbarten Werbebetrags muss bis 1 Woche vor der Ausstrahlung erfolgt sein. Bei Nichterfüllung dieser Vorgabe kann die Ausstrahlung verweigert werden.

Für Streitigkeiten aus diesem Werbevertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.